Arm und reich, auch bei Hunden

Die Schere zwischen arm und reich wird immer größer, auch bei den Vierbeinern gibt es die, die auf der Sonnenseite des Lebens unterwegs sind und die, denen das Leben mehr Knüppel als alles andere zwischen die Pfoten haut.
In der Wedemark, einer strukturschwachen aber wunderschönen Region im Großraum Hannover, entsteht gerade der Hunde-Wohlfühl-Hof: eine Wellness-Oase für Vierbeiner, die dort mit oder ohne Handicap vom Feinsten betreut werden, entweder Post-Op oder wenn die Cheffes mal ne köterfreie Zeit brauchen.
Supersache! Der Fullservice beinhaltet liebevolle und hochqualifizierte 24h/Tag Rundumbetreuung, individuell angepaßte Einzel- oder Doppelzimmer mit ‘Dogoform‘-Hundebetten (orthopädische Hundebetten ähnlich der Tempura-Matratze für Menschen), ständige Tierarzt-Betreuung, 10.000qm Hundeland, Reha, Unterwasserlaufband etc., etc..
Auf der anderen Seite sitzen unendlich viele Tiere aller Rassen in Tierheimen. Wer dort nicht schön ist, zu alt, nicht gesund oder sich schlicht und einfach nicht zu präsentieren weiß, hat keine Chance. Hunde beispielsweise sind Rudeltiere. Sie brauchen nichts zum Wohlbefinden so sehr, wie ihr Rudel, das ihnen Sicherheit gibt. In einem Tierheim, was deutsche Tierschutzauflagen erfüllt, ist jedoch die “Einzelhaft” im Käfig Normalität.
Katzen sind Einzelgänger, sie müssen sich zurückziehen können, für sich sein. Die üblichen “Katzenzimmer” in Tierheimen, wo die Katzen auf zu engem Raum beschäftigungslos zusammengepfercht sind, führen neben Aggressionen auch zu streßbedingten Krankheiten.

Viele Tiere leben in Deutschland ein Leben, von dem so mancher Mensch nur träumen kann.
Doch jedes einzelne ist vom Wohl und Wehe - der Sympathie - seines Besitzers absolut abhängig. Für die Tiere zu sorgen und die Bedürfnisse jedes einzelnen Schützlings niemals zu vernachlässigen ist Aufgabe eines jeden, der Tiere hält. Ganz egal, ob arm oder reich:
§ 2 des Deutschen TierSchG:
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1.muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren,
pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2.darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass
ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3.muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte
Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

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