Kant und Tierrechte

Ich habe nochmal über Andreeas Kommentare zu Kant nachgedacht.
Nein, nach Kant (’Kantianismus’ i.G. zu Utilitarismus oder Kontraktualismus) haben Tiere (oder Ökosysteme) keinen moralisch inhärenten Stellenwert. Es geht dabei nicht um die Frage, ob man Tiere schätzt oder für wertvoll erachten. Direkte Rechte leiten sich nur aus einem direkten moralischen Stellenwert (also einem inhärentem, dem Tier selbst innewohnenden Stellenwert ab).
Wenn etwas einen inhärenten moralischen Status besitzt, gibt es also direkte Gründe dafür, diese Entitäten wertzuschätzen, und diese Gründe beziehen sich in direkter Weise auf moralische WErte.

Kant ist der Auffassung, dass es eine moralische, technische und pragmatische Differenz zwischen Mensch und Tier gibt. Pragmatisch insofern, als dass “bei allen sich selbst überlassenen Tieren jedes Individuum seine ganze Bestimmung erreicht, bei den Menschen aber allenfalls die Gattung”
Diese These verleugnet die Abhängigkeit der tierlichen Ontogenese von materiellen un sozialen Faktoren, entspricht aber auch der anthropologischen und politischen Auffassung Kants, gemäß der sich das menschliche Geschlecht nur durch Fortschreiten in einer Reihe von Generationen zu seiner wahren Bestimmung hinarbeiten kann. Das Bild des Tieres war also eine Art Folie für die Standortbestimmung des Menschen (mal wieder) und die sittlichen Anforderungen an des Menschen Sozialverhalten. Kant/ “die Aufklärung” nehmen sich hinsichtlich dessen, was sie an Tieren interessiert, die Antike zum Vorbild: Tiere sind ein pädagogisches Medium. Wie Aristoteles auch hat Kant ein Naturstufenschema - mit einem Vernunftprimat verbunden: die Tierheit des Menschen muss er durch seine ihm gegebene Vernunft überwinden.
Und noch etwas. Die Ehtik Kants ist eine Sollensethik, eine Pflichtenethik. In seiner Begründung unterscheidet sich Kant von der Antike und auch von Descartes, da er 1. eine tierliche Leidensfähigkeit voraussetzt und 2. die Pflichten gegen Tiere säkularisiert (es sind Pflichten gegen Gott aber (und das ist das wichtige) in Ansehung der Tiere. Tierquälerei verbietet sich somit “als vollkommene Pflicht gegen sich selbst” (der Mensch hat vor seinem eigenen Gewissen Rechenschaft abzulegen. Vollkommene i.G. zu unvollkommenen Pflichten sind solche, die wie ein Verbot als Unterlassungspflichten aufzufassen sind, z.B. sich durch Selbstmord als moralisches Subjekt selbst zu beschädigen). Aber eben ist dies nur, wie eingangs erwähnt, eine INDIREKTE Pflicht gegen Tiere.
Und das wichtigste zum Schluss: Bei Kant hat nur der Rechte, der Pflichten eingehen kann. Symmetrische Gerechtigkeitsbeziehungen gehen nur dann, wenn das Wesen a) empririsch gegeben ist, um seinen Willen äußern zu können (das “verfehlt” Gott) und b) muss es moralisch befähigt sein, also einen moralischen Willen besitzen (das “verfehlen” Tiere oder Ökosysteme). Rechtsbeziehungen können nur dann bestehen, wenn ein autonomer Wille beider Parteien vorliegt, und den spricht Kant Tieren (und auch den Ökosystemen) ab.
(Vgl. dazu Metaphysik der Sitten §16,17)
Die Qualität der Anthropozentrik Kants liegt darin, dass die indirekten moralischen Pflichten durch die Verantwortung des Menschen vor sich selbst evtl. (im Idealfall) schwerer wiegen können als eine reine Verantwortlichkeit in Ansehung Gottes.

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